Letztverkaufspreis

Das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern, BGBl I 2000/45, zwingt uns, einen "Letztverkaufspreis" im Sinne dieses Gesetzes festzusetzen:

Der ProLibris Verlag setzt hiemit als Verleger im Sinne des § 2 Z 2 des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern, BGBl I 2000/45, für die von ihm verlegten Bücher den "Letztverkaufspreis" im Verständnis von § 2 Z 1, § 4 Abs 1 und § 5 Abs 1 des genannten Gesetzes jeweils mit den im Online-Shop festgesetzten Preisen je Buch fest.

Bei diesem "Letztverkaufspreis" handelt es sich um jenen Mindestpreis, der im Sinne des genannten Gesetzes bei der Veräußerung von Büchern an Letztverbraucher nicht unterschritten werden darf.

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